
die Bescheinigung von der Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs à acht Doppelstunden
Dieser Ausbildungsabschnitt folgt den Vorgaben des Rettungsassistentengesetzes (RettAssG) und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (RettAssPrV). Es sind die wesentlichen Unterrichtsinhalte pro Ausbildungsabschnitt genannt.
Im Unterrichtsblock 1
Im Unterrichtsblock 2
Im Unterrichtsblock 3
Prüfungsvorbereitung
Intensiv-/ Wachstation
Nach Abschluß der Ausbildung sind mindestens 1600 Stunden Anerkennungspraktikum auf einer Lehrrettungswache zu leisten. Sie werden von einem Lehrrettungsassistenten betreut. Dienstzeiten, die Sie bisher im Rettungsdienst und qualifizierten Krankentransport geleistet haben, können das Anerkennungsjahr verkürzen. Am Ende des Praktikums gibt es ein Gespräch zwischen Ihnen, einem Notarzt und dem betreuenden Lehrrettungsassistenten. Es wird festgestellt, ob Sie das Anerkennungsjahr erfolgreich absolviert haben.
Wenn Sie bis zu Beginn Ihrer Ausbildung wenigstens 2000 Dienststunden als Rettungssanitäter überwiegend im Rettungsdienst tätig waren, brauchen Sie nach Abschuß Ihrer Ausbildung kein Anerkennungsjahr zu machen.
Ist dieses Stundenkontingent zu Beginn des Lehrgangs nicht erbracht, ist ein Anerkennungspraktikum an einer Lehrrettungswache bis zur Erreichung des Stundensatzes gesetzlich vorgeschrieben. Begleitend sind Pflichtfortbildungen an einer Rettungsdienstschule zu besuchen. Wieviele das sind, hängt von den noch zu leistenden Dienststunden ab. Wenn Sie bisher hauptsächlich im qualifizierten Krankentransport tätig waren, kann ein Teil Ihrer Dienststunden angerechnet werden.
Mit dieser staatlich anerkannten Berufsausbildung eröffnet sich Ihnen ein weites Spektrum beruflicher Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten. An der MED-ECOLE können Sie an den Weiterbildungskursen zum Lehrrettungsassistenten, zum Dozenten im Gesundheitswesen oder an der Spezialausbildung Luftrettung teilnehmen.
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