Aufbaulehrgang Rettungsassistentin und Rettungsassistent 

Für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter

Mit einer abgeschlossene Ausbildung zum Rettungssanitäter können Sie diesen Aufbaulehrgang absolvieren. Er ist in etwa vergleichbar mit der zweiten Phase unserer Stufenausbildung. Nach etwa einem halben Jahr praktischer und theoretischer Unterweisung legen Sie Ihr Staatsexamen zum Rettungsassistenten ab.

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • ein Hauptschulabschluss oder gleichwertige Schulbildung 
  • eine ärztliche Bescheinigung über Ihre Eignung zum Rettungsdienst
  • ein polizeiliches Führungszeugnis
  • eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Rettungssanitäter
  • die Bescheinigung von der Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs à acht Doppelstunden 

So bilden wir aus:

Dieser Ausbildungsabschnitt folgt den Vorgaben des Rettungsassistentengesetzes (RettAssG) und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (RettAssPrV). Es sind die wesentlichen Unterrichtsinhalte pro Ausbildungsabschnitt genannt.

Drei mehrwöchige Kurse an der MED-ECOLE. Vermittelt werden theoretische Kenntnisse, gekoppelt an praktische Übungssequenzen aus dem Bereich allgemeiner medizinischer Grundlagen:

Im Unterrichtsblock 1

  • Allgemeine Notfallmedizin
  • Grundlagen der Hygiene und Desinfektion
  • Einführung in die theoretische und praktische Ausbildung im Krankenhaus

Im Unterrichtsblock 2

  • Spezielle notfallmedizinische Maßnahmen
  • Rettungsdienstorganisation und Einsatztaktik
  • Funktheoretische Grundlagen und Funkeinweisung

Im Unterrichtsblock 3

  • Spezielle notfallmedizinische Maßnahmen
  • Rettungsdienstorganisation und Einsatztaktik
  • Berufs-, Gesetzes-, und Staatsbürgerkunde
  • Prüfungsvorbereitung

Dazwischen liegen zwei Klinikpraktika:

  • Allgemeine Pflegestation / Gynäkologie oder Geburtshilfe 
  • Notaufnahmebereich / Operationsbereich / Anästhesie
  • Intensiv-/ Wachstation

Abschließend eine Woche Staatsexamen


Anerkennungsjahr

Nach Abschluß der Ausbildung sind mindestens 1600 Stunden Anerkennungspraktikum auf einer Lehrrettungswache zu leisten. Sie werden von einem Lehrrettungsassistenten betreut. Dienstzeiten, die Sie bisher im Rettungsdienst und qualifizierten Krankentransport geleistet haben, können das Anerkennungsjahr verkürzen. Am Ende des Praktikums gibt es ein Gespräch zwischen Ihnen, einem Notarzt und dem betreuenden Lehrrettungsassistenten. Es wird festgestellt, ob Sie das Anerkennungsjahr erfolgreich absolviert haben.

Dienstzeiten als Rettungssanitäter verkürzen das Anerkennungsjahr

Wenn Sie bis zu Beginn Ihrer Ausbildung wenigstens 2000 Dienststunden als Rettungssanitäter überwiegend im Rettungsdienst tätig waren, brauchen Sie nach Abschuß Ihrer Ausbildung kein Anerkennungsjahr zu machen.

Ist dieses Stundenkontingent zu Beginn des Lehrgangs nicht erbracht, ist ein Anerkennungspraktikum an einer Lehrrettungswache bis zur Erreichung des Stundensatzes gesetzlich vorgeschrieben. Begleitend sind Pflichtfortbildungen an einer Rettungsdienstschule zu besuchen. Wieviele das sind, hängt von den noch zu leistenden Dienststunden ab. Wenn Sie bisher hauptsächlich im qualifizierten Krankentransport tätig waren, kann ein Teil Ihrer Dienststunden angerechnet werden.

Weiterbildung

Mit dieser staatlich anerkannten Berufsausbildung eröffnet sich Ihnen ein weites Spektrum beruflicher Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten. An der MED-ECOLE können Sie an den Weiterbildungskursen zum Lehrrettungsassistenten, zum Dozenten im Gesundheitswesen oder an der Spezialausbildung Luftrettung teilnehmen.

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Weiterbildung Lehrrettungsassistent Spezialausbildung Luftrettung

 

 

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