Förderungsmöglichkeiten und Zuschüsse

Grundsätzlich fördern die folgenden Institutionen eine Ausbildung bei MED-ECOLE:
(Bitte klicken Sie auf den entsprechenden Link)

 



Nach dem BaföG können Kosten für Lebensunterhalt und Ausbildung gefördert werden. Auskünfte hierüber erteilt Ihnen das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung.
Die Bundesregierung bietet Schülern und Studenten die Möglichkeit, einen zinsgünstigen Kredit nach Maßgabe der Förderbestimmungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in Anspruch zu nehmen.
Ziel des Bildungskredits ist die Sicherung und Beschleunigung der Ausbildung oder die Finanzierung von außergewöhnlichem, nicht durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erfasstem Aufwand, um die Ausbildung zu verkürzen bzw. den Abbruch der Ausbildung aufgrund fehlender finanzieller Mittel zu vermeiden. Die Förderung erfolgt unabhängig vom Vermögen und Einkommen des Antragstellers und seiner Eltern.
(Ehemalige) Zeitsoldaten der Bundeswehr haben unter bestimmten persönlichen Voraussetzungen Anspruch auf eine Förderung durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr. Wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Sachbearbeiter.
Berufsgenossenschaften Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen umschulen wollen, kann die für Sie bisher zuständige Berufsgenossenschaft ihre neue Ausbildung finanzieren. Erkundigen Sie sich unbedingt. Die Anschrift finden Sie in Ihrem örtlichen Telefonbuch, bzw. dem Telefonbuch der nächst größeren Stadt.

Für alle erwerbstätigen Schleswig-Holsteiner deren Jahreseinkommen unter 17.900 € liegt bietet das Land die Bildungsprämie als Unterstützung für individuelle Weiterbildungen. Weitere Voraussetzungen sowie nähere Informationen erhalten Sie vom Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein: Dorothee Engelmann: Tel.: 0431/ 988-4648, Hotline: 0800/2623-000; bildungspraemie@bmbf.buergerservice-bund.de, Homepage: www.bildungspraemie.schleswig-holstein.de.
Stiftung Begabtenförderung Wenn Sie bereits Rettungsassistent bzw. Rettungsassistentin sind, können Sie eine Kostenübernahme für Ihre berufliche Weiter- und Fortbildung bei der "Stiftung Begabtenförderung" der Bundesregierung beantragen. Welche Voraussetzungen hier aktuell zu erfüllen sind, teilt Ihnen unser Sekretariat mit.
Finanzamt 1 Bildungsmaßnahmen während des Arbeitslebens sind nach neuer Rechtslage jetzt immer in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten abziehbar, wenn sie in Zusammenhang mit dem Beruf stehen. Dies gilt auch für eine Erstausbildung mit einer konkret angestrebten Tätigkeit. Und auch die Aufwendungen für eine Umschulung sind aufgrund geänderter Rechtslage nun in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten absetzbar. Sie sollten die Umschulungskosten auch unbedingt dann angeben, wenn keine anderen Einnahmen vorliegen. In diesem Fall werden die "negativen" Einkünfte nämlich mit Einkünften des Ehegatten und darüber hinaus mit Einkünften im Vorjahr oder in späteren Jahren verrechnet und führen so ebenfalls zu einer Steuerersparnis.
Finanzamt 2 Seit 2008 können Ihre Eltern Schulgeld in Höhe von maximal EUR 5.000 steuerlich als Sonderausgaben angeben. Bei einem durchschnittlichen Gehalt bekommen Ihre Eltern so bis zu EUR 2.100 mehr Steuern zurückgezahlt, bzw. brauchen bis zu EUR 2.100 weniger nachzahlen.


Bildungsurlaub

Einige unserer Lehrgänge sind nach dem Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz anerkannt. Jedem Angestellten steht eine fünftätige, anerkannte Bildungsmaßnahme pro Jahr zu. Ihr Arbeitgeber ist also gehalten, Sie für diese Zeit vom Dienst freizustellen. Für Angestellte im Schichtdienst erhöht sich die Anzahl der freizustellenden Tage auf sechs.

Bundesagentur für Arbeit

Förderungen durch das Arbeitsamt sind an persönliche, individuelle Voraussetzungen geknüpft. Holen Sie sich einen Termin bei Ihrem zuständigen Berufsberater oder Sachbearbeiter.

 

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Setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

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