InHouse-Schulung für Rettungsdienstbetreiber mit anschliessender Prüfung zur Notfallsanitäterin bzw. zum Notfallsanitäter 

Mit der Umsetzung des Gesetzes über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters werden Rettungsdienstbetreiber vor logistische Herausforderungen gestellt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass zunächst beschäftigte Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten, die über mehr als fünf Jahre Berufserfahrung verfügen, an der Ergänzungsprüfung zur Notfallsanitäterin bzw. zum Notfallsanitäter teilnehmen werden, bevor die eigentliche Ausbildung von Berufsanfängern beginnt.

Freiwilliger Ergänzungslehrgang

Bei den zuvor genannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, wird es sich überwiegend um diejenigen handeln, die über mehr als fünf Jahre Berufserfahrung verfügen. Für diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sieht das Gesetz vor, ohne verpflichtenden Vorbereitungslehrgang direkt an der Ergänzungsprüfung teilzunehmen. 

Dennoch ist diese Ergänzungsprüfung aber nicht zu unterschätzen. Schliesslich muss das Wissen in praktischer und mündlicher Prüfung nachgewiesen werden. Die in Frage kommenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich kaum ausschliesslich nebenberuflich auf die staatliche Ergänzungsprüfung vorbereiten können.

Für diese Kolleginnen und Kollegen bietet die MED-ECOLE einen freiwilligen Ergänzungslehrgang an. Diese besteht auf einer fünftägigen Vorbereitung an der MED-ECOLE, sowie eine Vorbereitung im Selbststudium per E-Learning. 

Vorbereitung auf die Ergänzungsprüfung als rettungsdienstliche Pflichtfortbildung bei Ihnen vor Ort

Den fünftägigen, freiwilligen Ergänzungslehrgang bietet die MED-ECOLE ab sofort in den Schulungszentren Kiel und Hamburg (Norderstedt) an. Selbstverständlich natürlich auch als InHouse-Kurs bei Ihnen vor Ort. 

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist weder für die Ausbildungskosten, noch für die Kosten der Weiterbildung ein einheitliches, belastbares Finanzierungskonzept erkennbar. Um die Attraktivität der Ergänzungsausbildungen und -prüfungen nicht zu gefährden, wird es kaum Sinn machen, die Mitarbeiter mit diesen Kosten allein zu lassen. Hier bietet sich die Möglichkeit an, die freiwiilige Ergänzungsausbildung als rettungsdienstliche Pflichtfortbildung anzuerkennen. Gern unterbreitet Ihnen unsere Schulleitung hierzu ein individuelles Angebot.

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