Notfallsanitäter - Die neue Alternative?

Nach langer Zeit der Ungewissheit kommt nun Bewegung in die Diskussion um eine Novellierung des in die Jahre gekommenen Rettungsassistentengesetzes.

Das Rettungsassistentengesetz aus dem Jahre 1989 soll nun endlich novelliert werden. Das Bundesgesundheitsministerium hat hierzu bereits einen Gesetzentwurf vorgestellt, der in Kürze das Rettungsassistentengesetz ablösen soll.
Hierzu hat das BMG bereits im Jahr 2008 eine Expertenrunde eingesetzt. Diese bestand aus Vertretern der Länder und Fachverbänden. Auch der Schulleiter der MED-ECOLE Ingo Kolmorgen, war an diesen Expertenrunden in seiner Eigenschaft als Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Rettungsassistentenschulen Deutschland (AgRD) beteiligt.

Seit Ende Mai 2012 liegt nun der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zur zukünftigen Ausbildung zum Notfallsanitäter (NotSanG) vor, der das Rettungsassistentengesetz (RettAssG)  ablösen soll.

Durch den Notfallsanitäter soll die qualitative Versorgung von Notfallpatienten weiter verbessert werden. Dies bedeutet, dass ein völlig neues Berufsbild geschaffen wird, welches durch die völlige Neustrukturierung der Ausbildung erreicht wird. Vor allem die Zugangsvoraussetzungen (Realschulabschluss oder Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung) wird sich ändern. Auch wird die Ausbildung von zwei auf drei Ausbildungsjahre verlängert. Die Ausbildung wird künftig in sehr enger Abstimmung zwischen den Schulen, den Lehrrettungswachen und den Kliniken stattfinden.

Die Anrechnung einer zuvor absolvierten Rettungssanitäterausbildung wird nicht mehr möglich sein. Das Rettungsassistentengesetz wird mit Inkrafttreten des Notfallsanitätergesetzes (geplant für 2014) nicht mehr möglich sein.Allerdings lässt sich für diejenigen Schüler, die noch bis 2013 eine Stufenausbildung zum Rettungsassistenten beginnen, auch als Hauptschüler, die Qualifikation Notfallsanitäter erreichen, da das geplante Gesetz eine Übergangsregelung für Rettungsassistenten vorsieht.

Die Neuausrichtung der künftigen Ausbildung erlaubt dem Notfallsanitäter, wenn auch zeitlich begrenzt, in einer lebensbedrohlichen Situation die Ausübung der ärztlichen Heilkunde. Dies bedeutet, dass eine eigentlich dem Arzt vorbehaltene Maßnahme am Patienten eigenverantwortlich durchzuführen ist. Diese Maßnahmen waren bislang nur in einem sehr begrenztem Maße, und auch auf nur

juristisch betrachteten „dünnem Eis" durchführbar. Das Notfallsanitätergesetz schafft hier klarere Verhältnisse als das in Jahre gekommene Rettungsassistentengesetz.

Ob und in welchem Maße sich hierdurch Notarztalarmierungen reduzieren, wird von der Akzeptanz und Umsetzung der einzelnen Bundesländer abhängen. Keinesfalls soll mit dem Notfallsanitätergesetz der Notarzt ersetzt werden.

Bereits jetzt tätige Rettungsassistenten erhalten die Möglichkeit, sich innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten des NotSanG weiterzubilden. Hierbei spielt die Zeit der bisherigen beruflichen Tätigkeit als Rettungsassistent eine Rolle, ob eine Ergänzungsausbildung (zwischen drei und sechs Monaten) absolviert werden muss, oder aber ob nur an der Prüfung zum Notfallsanitäter teilgenommen werden muss.

Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung über den Beruf des Notfallsanitäters erreichen das MED-ECOLE-Team viele Fragen. Die wichtigsten haben wir hier für Dich hier zusammengestellt:

Häufige Fragen zum Notfallsanitätergesetz

1. Wann tritt das Notfallsanitätergesetz in Kraft?

-Das ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht ganz klar. Nach den jetzigen Vorstellungen der Bundesregierung soll dies zu
m 01.01.2014 der Fall sein.


2. Eigentlich möchte ich schon jetzt Rettungsassistent werden, soll ich also bis 2014 warten bis das Notfallsanitätergesetz da ist?

-Nein. Wenn Du jetzt Rettungsassistent werden möchtest, solltest Du auch auch schon jetzt mit der Ausbildung beginnen. Das Notfallsanitätergesetz sieht in jedem Fall eine Weiterbildungsmöglichkeit für Rettungsassistenten vor. Über einen kurzen Ergänzungslehrgang kannst Du dann die Qualifikation des Notfallsanitäters erreichen.

3. Ich habe gehört, dass die Ausbildung zum Notfallsanitäter drei Jahre dauern soll. Teilweise sind die Ausbildungen doch auch schon jetzt dreijährig. Bin ich automatisch Notfallsanitäter, wenn ich jetzt eine dreijährige Ausbildung zum Rettungsassistenten absolviere?

-Keineswegs. Grundsätzlich dauert die Ausbildung zum Rettungsassistenten lt. Rettungsassistentengesetz (RettAssG) zwei Jahre und Du absolvierst eine Rettungsassistentenausbildung und KEINE Notfallsanitäterausbildung. Dies kannst du erst ab dem Zeitpunkt zu dem das NotsanG verabschiedet ist, also nach jetzigem Stand der Dinge frühestens ab 2014. Alle Ausbildungen, die vor Verabschiedung des Gesetze begonnen werden sind Rettungsassistentenausbildungen . Das dritte Ausbildungsjahr der jetzt existierenden Rettungsassistentenausbildung ist dafür vorgesehen, dass Du deine Ausbildungskosten "abarbeitest", also einfach eine andere Ausbildungsform. Auf jeden Fall ist die dreijährige Ausbildung nicht besser oder qualifizierter als die zweijährige weil die Ausbildungsinhalte vollkommen identisch sind.

4. Was passiert, wenn das Notfallsanitätergesetz in Kraft tritt, und ich meine Rettungsassistentenausbildung noch nicht beendet habe?

-Das ist kein Problem, denn vor Inkrafttreten des Notfallsanitätergesetzes begonnene Ausbildungen zum Rettungsassistenten werden in jedem Fall zu Ende geführt und du bist *Staatlich anerkannte/r Rettungsassistent/ in* und kannst bundesweit als Rettungsassistent/in arbeiten, auch wenn Du gar nicht vorhaben solltest eine Weiterbildung zum Notfallsanitäter zu absolvieren

5. Ich bin Rettungssanitäter. Wie kann ich Notfallsanitäter werden?

-Das ist nach Inkrafttreten des Notfallsanitätergesetzes nicht mehr möglich. Hier empfehlen wir Dir vor Inkrafttreten des NotSanG eine verkürzte Ausbildung zum Rettungsassistenten (RAK) zu absolvieren um später dann die Weiterbildung zum Notfallsanitäter absolvieren zu können

6. Ich habe einen Hauptschulabschluss. Wie kann ich Notfallsanitäter werden?

-Die schulische Zugangsvoraussetzung, um mit einer Ausbildung zum Notfallsanitäter zu beginnen wird vermutlich mindestens ein Realschulabschluss sein. Du kannst allerdings noch jetzt mit einem Hauptschulabschluss die Stufenausbildung zum Rettungsassistenten absolvieren (RAS) und dann, wenn das NotSanG in Kraft getreten ist, eine Weiterbildung zum Notfallsanitäter absolvieren, bei dem Dein Schulabschluss dann keine Rolle mehr spielt, da Du ja dann bereits Rettungsassistent bist.
7. Was passiert mit meiner Ausbildung zum Rettungsassistenten? Ist die nach Ínkrafttreten des Notfallsanitätergesetzes nichts mehr wert?
-Doch. Die Berufsbezeichnung "Rettungsassistent" bleibt bestehen, egal ob Du eine Weiterbildung zum Notfallsanitäter absolvierst oder nicht. Ohnehin wird erwartet, dass bei weitem nicht alle Rettungsassistenten auch die Weiterbildung zum Notfallsanitäter absolvieren werden.

8. Du hast Fragen, die hier nicht aufgeführt sind? 

-Deine Fragen beantworten wir gern. Du kannst einfach unsere Beratungshotline anrufen. Das MED-ECOLE-Team steht Dir unter 0431 32 903-3 gern zur Verfügung. Oder Du schaust hier https://www.facebook.com/medecole

 

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