Es gibt mehrere Wege, die zur staatlichen Ergänzungsprüfung führen. Innerhalb von sieben Jahren nach Inkrafttreten des Notfallsanitätergesetzes müssen Sie die staatliche Ergänzungsprüfung erfolgreich absolvieren, um die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Notfallsanitäterin" bzw. "Notfallsanitäter" zu bekommen. Die unterschiedlichen Wege sind in §32 des Notfallsanitätergesetzes beschrieben.
In Ihrem Falle sieht das Notfallsanitätergesetz vor, dass Sie ohne jede weitere Ausbildung an einer Ergänzungsprüfung teilnehmen können. Es gibt keinen gesetzlich vorgeschriebenen Vorbereitungslehrgang. MED-ECOLE bietet Ihnen einen freiwilligen Vorbereitungslehrgang zur Vorbereitung auf die Ergänzungsprüfung an, der aus unterschiedlichen Lehrgangsteilen besteht. ACHTUNG! NEU: Bislang wurde Ihre Berufserfahrung nur bis zum Inkrafttreten des Notfallsanitätergesetzes zum 01.01.2014 anerkannt. Diese Frist ist ab sofort nicht mehr bindend, d.h. Sie können sich auch Zeiten der Berufserfahrung über den vorgenannten Termin hinaus anerkennen lassen. Beispiel: Sie haben die Berufserlaubnisurkunde Rettungassistent am 01.06.2012 erhalten. Eine Anmeldung zur Ergänzungsprüfung wäre dann erstmalig zum 01.01.2017 möglich.
In Ihrem Falle sieht das Notfallsanitätergesetz vor, dass Sie ohne jede weitere Ausbildung an der staatlichen Vollprüfung zum Notfallsanitäter teilnehmen können. Es gibt keinen gesetzlich vorgeschriebenen Vorbereitungslehrgang. MED-ECOLE bietet Ihnen allerdings einen freiwilligen Vorbereitungslehrgang zur Vorbereitung auf die staatliche Vollprüfung an, der aus unterschiedlichen Lehrgangsteilen besteht.
Aus vielen Gesprächen mit Rettungsassistenten wissen wir, dass große Unsicherheiten darüber bestehen, in welcher Art und Weise man sich am besten auf die Notfallsanitäterprüfung vorbereitet. MED-ECOLE bietet Ihnen grundsätzlich folgende Möglichkeiten an:
Holtenauer Str. 306
24106 Kiel
Tel.: 0431 32 903-3
Fax: 0431 32 903-59
Mail: info@med-ecole.de
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